Die Erstellung von Gerüsten und Ihre Vermietung erfolgen grundsätzlich zu unseren in folgenden aufgeführten AGB´s und den im Angebot bzw. Leistungsverzeichnis enthaltenen technischen Erfordernissen. Nachrangig gelten, sofern nicht anders vereinbart, die entsprechenden Bedingungen der VOB in der jeweils gültigen Fassung. Grundsätzlich gelten die aktuellen Unfallverhütungsvorschriften als vereinbart. Für alle Geschäftsbeziehungen gilt deutsches Recht.
Ohne einen ausdrücklichen schriftlichen Widerspruch galten die hier aufgeführten AGB als akzeptiert.
Ausschließlichkeit
Nur durch schriftliche Anerkennung unsererseits, werden anderslautende Geschäftsbedingungen Vertragsbestandteil.
Unsere Angebote und die Auftragsannahme gehen davon aus (sofern nicht vorab vom AG darauf hingewiesen), dass die Gerüststellung ohne erschwerende Umstände möglich ist. Folgende Umstände werden als Zusatzleistung gesondert berechnet:
Gerichtsstand für alle Ansprüche im Zusammenhang mit dem Vertrag ist Stuttgart. Der Vertrag unterliegt deutschem Recht. Die Auftragnehmerin hat jedoch das Recht, den Auftraggeber auch an jedem gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen.
Sollte eine oder ein Teil einer vorherigen Bestimmung unwirksam sein, verlieren die anderen nicht ihre Gültigkeit.
Stand 01.11.2023
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Gerüstbau